Segelfahrzeug - Maschinenfahrzeug - Segel-Lexikon
Segelfahrzeug - Maschinenfahrzeug nach SeeStrO
Segelfahrzeug - Maschinenfahrzeug: Nach den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See von 1972 werden Segelfahrzeug und Maschinenfahrzeug folgendermaßen definiert (SeeStrO 1972 SeeStrOV Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen):
Segelfahrzeug
Der Ausdruck Segelfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird.
Maschinenfahrzeug
Der Ausdruck Maschinenfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb.
Wobei mit "Fahrzeug" alle Wasserfahrzeuge einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge, Bodeneffektfahrzeuge und Wasserflugzeuge bezeichnet werden, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können.
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Stichwörter: Segelfahrzeug - Maschinenfahrzeug
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